"Bist Du morgen auch noch hier, geht es Dir wie diesem Tier!" (Drohung an Pastor Helmer in Niedersachswerfen)
Ernst Gustav Karl Helmer
1935–1949 Pastor in Niedersachswerfen & ein Vertreter der Bekennenden Kirche
1935–1941 Herausgeber des Gemeindeblattes Wochenbrief für Niedersachswerfen und Crimderode - Rüdigsdorf
Pastor Helmer hatte unter dem NS-Regime zu leiden, denn er galt als bekennender Christ sozusagen als Oppositioneller. Auch seine Amtszeit in Niedersachswerfen war überschattet von Auseinandersetzungen mit dem Nazi-Regime. So wurden die sonntäglichen Gottesdienste in Niedersachswerfen nicht nur durch die Hitlerjugend gestört, die mit Trommel und Fanfaren um die Kirche zog, sondern auch durch Steinwürfe auf bzw. durch die Fensterscheiben.
Karl Helmer: »Die Gestapo war unser ständiger "Gast", um nach "verbotenen" Schriften der Bekennenden Kirche zu suchen. Die Frauenschaftsleiterin, Frau Jäger, machte "Hausbesichtigungen" und forderte das Abhängen von Wandbildern mit biblischen Motiven, andernfalls müssten Strafmaßnahmen ergriffen werden. Ob Briefträger oder Schulleiter Brandes - beide griffen immer wieder an, weil wir nicht mit "Heil Hitler" grüßten. An einem Tag hing eine tote Katze an unserer Haustür mit einem Schild: "Bist Du morgen auch noch hier, geht es Dir wie diesem Tier!"«
Der Wochenbrief für Niedersachswerfen und Crimderode—Rüdigsdorf erschien zweimal im Monat und enthielt neben den Bekanntmachungen aus den Gemeinden zahlreiche Beiträge zu religiösen, geschichtlichen, sozialen und politischen Themen. Leider wurde der Wochenbrief nach 1933 zunehmend von politischen Beiträgen aus dem NS-Parteiapparat durchsetzt, bis sein Erscheinen 1941 eingestellt wurde (Text aus Quelle: Catalogus pastorum für Niedersachswerfen | Karl Helmer http://www.glass-portal.privat.t-online.de/cp/nsw/helmer_karl.htm)
Hinweis zur Abbildung mit der Hakenkreuzbinde, das Foto ist ein zeithistorisches Dokument. Das Hakenkreuz ist in Deutschland untrennbar mit dem Nationalsozialismus verbunden. Wer es heute verwendet, spricht sich daher gegen die Menschenwürde und alle bei uns gesetzlich verankerten
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Verwendung und das Zeigen des Hakenkreuzes strafbar. Es sei denn, es wird zum Zweck der Aufklärung, wie zum Beispiel in diesem Beitrag, oder zur Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen gezeigt.